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Drei Generationen einer Familie gehen lachend durch die Natur im Sonnenuntergang – Großeltern, Eltern und zwei Kinder.

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Doch wer erbt eigentlich in welchem Fall? Und was geschieht, wenn Erben nicht auffindbar sind oder bereits verstorben sind? Diese Seite liefert eine klare Übersicht über die Erbfolge, die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie praktische Tipps für unterschiedliche Szenarien.

Gesetzliche Erbfolge – Ein Überblick

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen – also kein Testament oder Erbvertrag – vorhanden ist. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und folgt einem klaren Ordnungsprinzip, das sich an der verwandtschaftlichen Nähe zur verstorbenen Person orientiert.

ORDNUNG DER ERBEN

Die Erbfolge unterteilt Angehörige in sogenannte Ordnungen:

1. Ordnung

  • Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel).

2. Ordnung

  • Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten / Neffen)

3. Ordnung

  • Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Cousins)

Ein Erbe aus einer höheren Ordnung schließt alle nachfolgenden Ordnungen aus. Innerhalb einer Ordnung erben nahe Verwandte vor entfernteren. Beispiel: Lebt ein Kind des Erblassers, sind Enkel ausgeschlossen. Gibt es mehrere Kinder, erben sie zu gleichen Teilen.

Ein hölzernes Kästchen steht geöffnet auf einem Tisch voller alter Briefe, Postkarten und vergilbter Umschläge. Im Inneren des Kästchens liegen historische Schwarz-Weiß-Fotografien, unter anderem zwei Porträts von Frauen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die gesamte Szene vermittelt den Eindruck eines liebevoll bewahrten Familienarchivs mit persönlichen Erinnerungen und handschriftlichen Dokumenten.

REPRÄSENTATION UND ERBFOLGE NACH STÄMMEN

Innerhalb eines Stammes (z. B. eines Kindes und seiner Nachkommen) gilt das Repräsentationsprinzip: Ein Nachkomme schließt seine eigenen Kinder von der Erbfolge aus. Ist ein Kind des Erblassers verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle.

AUSSCHLUSS VON DER GESETZLICHEN ERBFOLGE

Personen, die enterbt wurden, sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, haben aber ggf. Anspruch auf den Pflichtteil – eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

EHEGATTENERBRECHT

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist nicht Teil der Ordnungen, sondern erbt zusätzlich zu den Verwandten, wobei sich sein Erbteil nach dem Güterstand und der Erbenordnung richtet:

  • z.B. im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte 50 % (gesetzlicher Erbteil und pauschaler Zugewinnausgleich) neben Erben 1. Ordnung (z. B. Kindern).

  • neben Verwandten 2. Ordnung oder Großeltern beträgt der Anteil 75 %.

  • Bei Gütertrennung hängt der Anteil von der Anzahl der Kinder ab.

  • Bei einer Gütergemeinschaft beträgt der gesetzliche Erbteil grundsätzlich 1/4, ohne pauschalen Zugewinnausgleich.

Frau mit blondem Bob sitzt an einem runden Holztisch und arbeitet mit einem Stammbaum-Dokument. Vor ihr liegen ein weißer Laptop und mehrere geöffnete Fotoalben.

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Auf einer dunkelgrünen Oberfläche liegt eine Reihe stilisierter Holzfiguren, die Frauen und Männer darstellen. In der Mitte befindet sich eine Lupe mit Holzgriff, die auf eine einzelne rote Figur gerichtet ist – sie hebt sich deutlich von den naturfarbenen Figuren ab. Das Bild symbolisiert Auswahl, Personalsuche oder Zielgruppenanalyse.

Was tun bei ungeborenen, verstorbenen oder verschwundenen Erben?

Fünf Personen in formeller Kleidung sitzen nebeneinander auf Stühlen vor einem grauen Hintergrund. Eine Frau in der Mitte sitzt erhöht mit verschränkten Beinen auf dem Stuhl und lächelt in die Kamera, während die anderen sie anschauen.

Wenn plötzlich Enterbte am Erbe teilhaben

Sechs Personen stehen auf einem Treppenabsatz in einem modernen Bürogebäude. Im Vordergrund unterhalten sich eine Frau mit kurzen blonden Haaren und ein Mann mit Brille. Im Hintergrund stehen zwei weitere Paare in angeregten Gesprächen. Sonnenlicht fällt durch ein großes Fenster und beleuchtet die Szene.

Mehr Erben, mehr Probleme?

Frau arbeitet an einem Laptop, auf dem die Website von Bernd Clasen – Vorsicht Erbschaft geöffnet ist. Der Schreibtisch ist mit einem Notizbuch, einer Kerze und Dekogegenständen ausgestattet.

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