

Verlorene Erben finden
ERBEN-
ERMITTLUNG
Die Erbenermittlung ist ein faszinierender und oft komplexer Bereich des Erbrechts. Wenn Erben unbekannt, schwer auffindbar oder unklar sind, treten spezialisierte Erbenermittler auf den Plan, um Klarheit zu schaffen. Hier erfahren Sie alles über die spannenden Aufgaben und Methoden der Erbenermittlung – von genealogischen Recherchen bis hin zu internationalen Fällen. Entdecken Sie hilfreiche Videos, Glossareinträge und Blogbeiträge, die Sie mit den wichtigsten Informationen versorgen.
WAS PASSIERT, WENN DIE ERBEN NICHT FESTSTEHEN?
Die Erbenermittlung ist ein zentraler Bestandteil des Nachlassverfahrens und wird notwendig, wenn nicht eindeutig ist, wer die Erben einer verstorbenen Person sind.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 1960 BGB. In solchen Situationen ist das Nachlassgericht verpflichtet, den Nachlass zu sichern. Dies geschieht oft durch die Einsetzung eines Nachlasspflegers, der unter anderem mit der Aufgabe betraut wird, die Erben zu ermitteln.
WANN WIRD ERBENERMITTLUNG NÖTIG?
-
Wenn kein Testament vorliegt.
-
Wenn Erben unbekannt, verzogen oder verstorben sind.
-
Wenn es Hinweise auf weitere (unbekannte) Erben gibt.
-
Wenn die familiären Verhältnisse unklar oder zersplittert sind.
ABLAUF EINER ERBENERMITTLUNG
-
Das Nachlassgericht stellt fest, dass keine oder nicht alle Erben bekannt sind.
-
Ein Nachlasspfleger wird eingesetzt (Aufgabe: Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, Erbenermittlung).
-
Der Nachlasspfleger oder ein Erbenermittlungsbüro recherchiert in Archiven, Registern, Urkunden und teils auch im Ausland.
-
Gefundene Erben werden kontaktiert.
-
Erbberechtigung wird durch Urkunden oder gerichtliche Feststellung bestätigt.
-
Die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Stellt sich im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass keine Erben vorhanden sind oder alle bekannten Erben das Erbe ausgeschlagen haben, fällt der Nachlass an den Staat (sogenannte Fiskalerbschaft).
Professionelle Erbenermittler spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn Verwandtschaftsverhältnisse komplex oder international verzweigt sind. Die Kosten für deren Arbeit werden meist aus dem Nachlass beglichen oder per Honorarvereinbarung mit den gefundenen Erben geregelt.

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS POTENZIELLER ERBE?
Wenn Sie bereits als Erbe oder Erbin feststehen, aber weitere Miterben noch nicht ermittelt wurden, wird der Nachlass zunächst durch einen gerichtlich eingesetzten Nachlasspfleger verwaltet. In dieser Zeit kann es zu Verzögerungen bei der Verteilung kommen. Sobald andere Erben gefunden werden, entsteht eine Erbengemeinschaft. Wichtig: Die sechswöchige Frist zur Ausschlagung beginnt für Sie ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren – unabhängig davon, ob die übrigen Erben bereits bekannt sind.
Werden Sie erst durch eine Erbenermittlung als Erbe oder Erbin ausfindig gemacht, werden Sie in der Regel schriftlich kontaktiert. Sie müssen dann Ihre Erbberechtigung belegen, etwa mit Geburts- oder Heiratsurkunden. Auch hier beginnt die sechswöchige Frist zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erbberechtigung erfahren. Da Sie als Erbe grundsätzlich auch für Schulden haften, ist es sinnvoll, den Nachlass vorab genau zu prüfen.