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Ein nachdenklicher Mann sitzt an einem Schreibtisch und blickt auf einen Laptop. Vor ihm liegen Unterlagen, eine Kaffeetasse und ein Glas Wasser.

Erbe zu werden, klingt oft wie ein Gewinn – doch es bringt auch Pflichten, Risiken und komplexe Entscheidungen mit sich. Wann lohnt es sich, ein Erbe anzunehmen? Was tun, wenn Schulden oder rechtliche Probleme im Nachlass stecken? Und wie regelt man die Erbfolge, wenn keine nahen Angehörigen da sind? Diese Seite bietet Ihnen hilfreiche Videos, Glossareinträge und Blogbeiträge, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Erbe werden – Was bedeutet das eigentlich?

Wer in Deutschland Erbe wird, tritt mit dem Tod einer Person automatisch in deren rechtliche Fußstapfen – das nennt man Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Das bedeutet: Man übernimmt nicht nur Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände, sondern auch Schulden, Verträge oder laufende Verpflichtungen des Verstorbenen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern automatisch – man „wird“ Erbe, ob man will oder nicht. Deshalb ist es wichtig, schnell zu klären, wie man mit dem Erbe umgehen möchte.

Als Erbe hat man verschiedene Möglichkeiten, wie man mit dem Erbe umgeht:
Man kann das Erbe annehmen – entweder ausdrücklich oder einfach dadurch, dass man sich entsprechend verhält (z. B. Dinge aus dem Nachlass nutzt). Man kann das Erbe aber auch ausschlagen, etwa wenn Schulden vorhanden sind. Dafür hat man nur sechs Wochen Zeit ab dem Moment, in dem man von der Erbschaft erfährt. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden.

GIBT ES MEHRERE ERBEN, ENTSTEHT AUTOMATISCH EINE ERBENGEMEINSCHAFT

  • Der gesamte Nachlass gehört allen Erben gemeinsam – niemand darf allein darüber verfügen.

  • Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden.

  • Ziel ist die sogenannte Auseinandersetzung – also die Aufteilung des Erbes auf die einzelnen Miterben.

  • Bis dahin muss der Nachlass gemeinschaftlich verwaltet werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob das Erbe mehr Schulden als Vermögen enthält, kann beim Nachlassgericht eine sogenannte Nachlassverwaltung beantragen. Dann wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der den Nachlass ordnet, Schulden bezahlt und dafür sorgt, dass Erben nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
 

Wenn sich niemand um den Nachlass kümmert oder unklar ist, wer Erbe ist, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden. Der kümmert sich im Auftrag des Gerichts um die Sicherung des Nachlasses.
 

Wer erbt, muss auch daran denken, dass bestimmte Formalitäten nötig sind: Dazu gehört z. B. die Beantragung eines Erbscheins, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Außerdem müssen Banken, Versicherungen, das Grundbuchamt und andere Stellen informiert werden.

Nahaufnahme einer Person im Anzug während eines Gesprächs am Tisch. Eine geöffnete Hand ist gestisch erhoben, die andere ruht auf dem Tisch. Vor der Person liegt ein Vertrag.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen – was sollte man beachten?

Gruppe von fünf beruflich gekleideten Menschen steht in einem modernen Bürogebäude. Eine Frau im Vordergrund blickt selbstbewusst in die Kamera, während die anderen Personen lächelnd hinter ihr stehen.

Alles über Nachlasspfleger

Ein Mann mittleren Alters mit Brille sitzt an einem Schreibtisch in einem Wohnzimmer, hält ein Smartphone in der Hand und stützt den Kopf nachdenklich mit der anderen Hand. Vor ihm liegen ein Laptop, Notizzettel und Dokumente. Er wirkt konzentriert oder besorgt.

Hilfe, ich habe geerbt! – Ein unverzichtbarer Ratgeber

Frau arbeitet an einem Laptop, auf dem die Website von Bernd Clasen – Vorsicht Erbschaft geöffnet ist. Der Schreibtisch ist mit einem Notizbuch, einer Kerze und Dekogegenständen ausgestattet.

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