

Klare Verhältnisse schaffen – rechtzeitig und richtig
DAS
TESTAMENT
Ein Testament ist das wichtigste Instrument, um die Erbfolge nach den eigenen Wünschen zu regeln. Doch es gibt viele Fragen: Was muss ein Testament enthalten? Was sind die rechtlichen Fallstricke? Und wie schützt man die Hinterbliebenen vor Streit? Hier finden Sie einen Überblick und Blogbeiträge zu verschiedenen Themen rund um Testament, inklusive Definitionen, Beispielen und Videomaterial für tiefere Einblicke.
Das Testament – Ein Überblick
Ein Testament ist eine schriftliche Willenserklärung, die regelt, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschieht. In Deutschland haben nur etwa 20–30 % der Menschen ein Testament, obwohl es Missverständnisse und Erbstreitigkeiten vermeiden kann.
ARTEN DES TESTAMENTS
Es gibt zwei Hauptformen:
Privatschriftliches Testament
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Muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
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Sollte mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ betitelt werden.
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Das Datum ist wichtig, um das aktuellste Testament im Zweifel bestimmen zu können.
Notarielles Testament
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Wird von einem Notar beurkundet.
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Hat den Vorteil, dass es rechtssicher und automatisch beim Amtsgericht hinterlegt wird.

Aufbewahrung des Testaments
Ein Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es im Erbfall sicher gefunden wird. Die Hinterlegung beim Amtsgericht ist empfehlenswert, da das Testament dort sicher verwahrt wird und im Sterbefall automatisch eröffnet wird. Ein Schließfach ist ungeeignet, da Angehörige oft erst nach langwierigen Verfahren Zugriff erhalten.
GESETZLICHE ERBFOLGE OHNE TESTAMENT
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft:
Erste Ordnung:
Kinder und Enkel erben zuerst.
Zweite Ordnung:
Eltern, Geschwister und deren Nachkommen erben, wenn keine Kinder vorhanden sind
Dritte Ordnung:
Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins).
Fiskuserbrecht:
Gibt es keine Erben, fällt das Vermögen an den Staat.
Auch wenn nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner durch ein Testament enterbt werden, haben sie in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispielsweise würde ein Kind, dem gesetzlich ein Viertel des Nachlasses zusteht, im Falle einer Enterbung einen Pflichtteil von einem Achtel erhalten.
Wichtige Themen rund ums Testament
Neben dem Testament gibt es weitere Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln. Ehepaare entscheiden sich oft für ein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, um sich gegenseitig abzusichern. Ein Erbvertrag bietet noch mehr Verbindlichkeit, da er nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. In bestimmten Situationen kann auch eine Vor- und Nacherbschaft sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Nachlass zunächst an eine Person gehen und später an eine andere übergehen soll. Daneben spielen auch Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung eine wichtige Rolle, um für den Ernstfall vorzusorgen.
Dazu finden Sie mehr Informationen in den Blogbeiträgen zum Thema Testament.



