

Wenn plötzlich enterbte am Erbe teilhaben
STREITPUNKT
PFLICHTTEIL
Der Pflichtteil ist einer der häufigsten Gründe für Streit in Erbschaften. Selbst wenn ein Testament klar regelt, wer erben soll, können nahe Angehörige, die vom Erbe ausgeschlossen wurden (oder nicht ausdrücklich bedacht wurden), dennoch Ansprüche geltend machen.
Pflichtteilsberechtigt sind nur enge Angehörige:
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Kinder, Enkel und Urenkel,
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Ehepartner und Eltern des Erblassers (wenn keine Nachkommen vorhanden sind).
Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte dessen, was der Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte, und besteht in einem reinen Geldanspruch.
Wer jedoch den Pflichtteil mindern möchte, kann rechtzeitig Schenkungen in Erwägung ziehen. Dabei gilt allerdings der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen, die bis zu zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgen, können bei der Pflichtteilshöhe angerechnet werden.
Beispiel: Ein Erblasser enterbt seine Kinder und verschenkt zwei Jahre vor seinem Tod ein Haus im Wert von 400.000 Euro an eine andere Person. Hier greift der Pflichtteilsergänzungsanspruch, und die enterbten Kinder können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, der den Wert der Schenkung berücksichtigt.
Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?
Der Pflichtteilsanspruch ist kein automatisches Recht. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls geltend machen.
Seid ihr noch eine Familie oder habt ihr schon geerbt?
Erbstreitigkeiten können eine Familie stark belasten. Ein professioneller Nachlassverwalter kann helfen, dass alle sich einig werden, und ein Streit vermieden wird.
Schauen Sie dazu auch folgendes Video für eine weitere Vertiefung einzelner Punkte - gerne können Sie Ihre Fragen auch in den Kommentaren stellen.


