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Fünf Personen in formeller Kleidung sitzen nebeneinander auf Stühlen vor einem grauen Hintergrund. Eine Frau in der Mitte sitzt erhöht mit verschränkten Beinen auf dem Stuhl und lächelt in die Kamera, während die anderen sie anschauen.

Der Pflichtteil ist einer der häufigsten Gründe für Streit in Erbschaften. Selbst wenn ein Testament klar regelt, wer erben soll, können nahe Angehörige, die vom Erbe ausgeschlossen wurden (oder nicht ausdrücklich bedacht wurden), dennoch Ansprüche geltend machen. 

Pflichtteilsberechtigt sind nur enge Angehörige:

  • Kinder, Enkel oder Urenkel,

 

  • Ehepartner und Eltern des Erblassers (wenn keine Nachkommen vorhanden sind).

Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte dessen, was der Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte, und besteht in einem reinen Geldanspruch.  

 

Wer jedoch den Pflichtteil mindern möchte, kann rechtzeitig Schenkungen in Erwägung ziehen. Dabei gilt allerdings der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen, die bis zu zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgen, können bei der Pflichtteilshöhe angerechnet werden.

 

Beispiel

Ein Erblasser enterbt seine Kinder und verschenkt zwei Jahre vor seinem Tod ein Haus im Wert von 400.000 Euro an eine andere Person. Hier greift der Pflichtteilsergänzungsanspruch, und die enterbten Kinder können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, der den Wert der Schenkung berücksichtigt.

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

Der Pflichtteilsanspruch ist kein automatisches Recht. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls geltend machen.

Seid ihr noch eine Familie oder habt ihr schon geerbt?

Erbstreitigkeiten können eine Familie stark belasten. Ein professioneller Nachlassverwalter kann helfen, dass alle sich einig werden, und ein Streit vermieden wird.

Schauen Sie dazu auch folgendes Video für eine weitere Vertiefung einzelner Punkte - gerne können Sie Ihre Fragen auch in den Kommentaren stellen.

Pflichtteil: Gesetzlicher Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige, auch bei Enterbung möglich, diesen zu erhalten

Enterbung: Ausschluss einer Person vom Erbe durch Testament oder Erbvertrag, Pflichtteil bleibt oft bestehen.

Gesetzliche Erbfolge:  Regelung, wer ohne Testament erbt – meist Ehepartner, Kinder, sonst entfernte Verwandte.

Nachlassverwalter: Üblicherweise vom Gericht bestellte Person zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, oft bei Schulden oder unklarer Erbfolge.

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Ein Mann mittleren Alters mit Brille sitzt an einem Schreibtisch in einem Wohnzimmer, hält ein Smartphone in der Hand und stützt den Kopf nachdenklich mit der anderen Hand. Vor ihm liegen ein Laptop, Notizzettel und Dokumente. Er wirkt konzentriert oder besorgt.

Hilfe, ich habe geerbt – Ein unverzichtbarer Ratgeber

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Was tun bei ungeborenen, verstorbenen oder verschwundenen Erben?

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