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Auf einer dunkelgrünen Oberfläche liegt eine Reihe stilisierter Holzfiguren, die Frauen und Männer darstellen. In der Mitte befindet sich eine Lupe mit Holzgriff, die auf eine einzelne rote Figur gerichtet ist – sie hebt sich deutlich von den naturfarbenen Figuren ab. Das Bild symbolisiert Auswahl, Personalsuche oder Zielgruppenanalyse.

Erbschaften können komplizierter sein, als man denkt. Was passiert, wenn ein Erbe im Testament steht, aber noch nicht geboren ist? Oder wenn ein im Erbschein genannter Erbe verstirbt, bevor das Erbe verteilt wird? Und wie geht man vor, wenn ein Erbe plötzlich spurlos verschwunden ist? In diesem Artikel erfahren Sie, wie solche unerwarteten Situationen gelöst werden und warum es wichtig ist, schon bei der Nachlassplanung an diese Sonderfälle zu denken – als Erblasser und als Erbe.

1. Noch nicht geboren, aber schon Erbe: Der Fall des „Nasciturus“

Es klingt ungewöhnlich, doch ein ungeborenes Kind kann unter bestimmten Bedingungen erben. Ein „Nasciturus“, also ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind, hat im Erbrecht besondere Rechte und kann im Falle eines Erbfalls berücksichtigt werden. Dies ist wichtig, wenn Sie als Erblasser sicherstellen wollen, dass alle künftigen Nachkommen erbberechtigt sind.

Beispiel:
Ein Mann verstirbt und hinterlässt Schulden, weshalb seine Tochter das Erbe ausschlägt. Später stellt sich heraus, dass doch ein beträchtlicher Wert im Nachlass vorhanden ist. Zu spät für die Tochter, aber rechtzeitig für ihr ungeborenes Kind, das zu diesem Zeitpunkt bereits gezeugt war. Das Kind kann nun erben und wird mit einer gesicherten Zukunft geboren – dank der Regelung für „Nascituri“.

2. Wenn der Erbe stirbt, bevor das Erbe verteilt ist

Was, wenn ein Erbe den Erbfall zwar miterlebt, aber vor der Verteilung des Nachlasses verstirbt? In diesem Fall übernehmen die Nachkommen des verstorbenen Erben dessen Anteil. Doch ohne klare Regelungen im Testament kann dies zu Unklarheiten und Verzögerungen führen. Wer solche Eventualitäten bedenkt, stellt sicher, dass der Nachlass auch bei unerwarteten Ereignissen unkompliziert abgewickelt werden kann.

Beispiel:
Eine Frau vererbt ihr gesamtes Vermögen an ihre Schwester, die jedoch kurz nach dem Erbfall selbst verstirbt. Nun müssen deren Kinder das Erbe für die verstorbene Schwester beantragen, um ihren Anteil am Hauptnachlass zu beanspruchen.

3. Der Erbe ist unauffindbar: Wenn jemand „verloren“ geht

Nicht jeder Erbe ist leicht auffindbar. Manchmal ist ein Erbe im Erbschein genannt, aber lebt im Ausland oder ist seit Jahren unbekannten Aufenthalts. In solchen Fällen wird ein Abwesenheitspfleger bestellt, der das Erbe im Interesse des abwesenden Erben verwaltet. Dies sorgt dafür, dass dessen Rechte gewahrt bleiben und der Nachlass gesichert ist, bis der Erbe auftaucht – falls dies jemals geschieht.

Beispiel:
Ein Onkel hinterlässt ein Erbe an mehrere Verwandte, darunter ein Neffe, der vor Jahren ins Ausland gezogen ist und nicht mehr auffindbar ist. Ein Abwesenheitspfleger übernimmt die Verwaltung seines Erbteils, bis entweder der Neffe gefunden wird oder sich herausstellt, dass er verstorben ist.

Warum Sonderfälle der Erbfolge wichtig sind

In der Erbfolge lauern oft ungeahnte Sonderfälle, die ohne klare Planung für Verwirrung sorgen können. Ob ungeborene Kinder, nachversterbende Erben oder verschwundene Verwandte – die richtige Vorsorge im Testament oder Erbvertrag stellt sicher, dass auch unerwartete Erbschaftsfälle reibungslos geregelt werden können. Ein weitsichtiger Plan bewahrt alle Beteiligten vor unnötigem Stress und stellt sicher, dass der letzte Wille auch bei den kompliziertesten Fällen erfüllt wird.

Erbschein: Ein vom Nachlassgericht ausgestellter amtlicher Nachweis, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Er wird z. B. zur Kontenauflösung oder Umschreibung von Immobilien benötigt.

Erblasser: Die verstorbene Person, deren Vermögen (Nachlass) auf die Erben übergeht.

Erbfall: Der Erbfall ist das rechtlich relevante Ereignis des Todes einer Person, durch das die Erbfolge eintritt.

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Nahaufnahme einer Lupe, die auf einem alten Papierstapel mit vergilbten Dokumenten liegt. Eine Mappe oder ein Umschlag ist leicht geöffnet und vom Licht einer Lampe oder Sonnenstrahl beleuchtet. Die Szene wirkt geheimnisvoll und erinnert an Recherche, Archivarbeit oder Detektivarbeit.

Unterhaltsame, aber schockierende Einblicke ins Erben und Vererben

Zwei Frauen sitzen nebeneinander und betrachten gemeinsam ein Fotoalbum mit alten Schwarz-Weiß-Bildern. Die Aufnahme zeigt die Szene aus leicht erhöhter Perspektive über ihre Schultern. Eine der Frauen blättert durch die Seiten, während die andere aufmerksam zuschaut. Die Stimmung wirkt ruhig, vertraut und nostalgisch.

Erbenermittlung selbst durchführen oder Profis beauftragen?

Fünf Personen in formeller Kleidung sitzen nebeneinander auf Stühlen vor einem grauen Hintergrund. Eine Frau in der Mitte sitzt erhöht mit verschränkten Beinen auf dem Stuhl und lächelt in die Kamera, während die anderen sie anschauen.

Wenn plötzlich Enterbte am Erbe teilhaben

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