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Nahaufnahme eines Händedrucks zwischen zwei Personen in Businesskleidung vor einem modernen Bürogebäude mit Glasfassade. Die Geste symbolisiert Einigung, Partnerschaft oder Vertragsabschluss.

Wer plant, sein Vermögen zu regeln, stößt auf zwei zentrale Möglichkeiten: das Testament und den Erbvertrag. Doch was unterscheidet die beiden und in welchen Fällen eignet sich welches besser?

 

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers, die dessen letzte Wünsche zur Verteilung seines Vermögens festlegt. Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die durch den Vertrag zu Erben ernannt werden.

KRITERIUM

TESTAMENT

ERBVERTRAG

ART DER VERFÜGUNG

Einseitige Verfügung

Zweiseitiger Vertrag

ERSTELLUNG

Handschritlich oder notariell

Notariell zwingend erforderlich

Änderungs-

möglichkeiten

Jederzeit und ohne Zustimmung

der Erben

Nur mit Zustimmung aller Vertragspartner

Verbindlichkeit

Erst nach dem Tod des Erblassers

Bereits zu Lebzeiten rechtlich bindend

KOSTEN

Bei Notarerstellung kostenpflichtig, sonst kostenlos

Notarkosten fallen an

Anwendungsfall

Für einfache und schnell änderbare Verfügung

Für komplexe Nachlassregelungen

Nachteile eines Testaments

  • Potenzial für Streitigkeiten: Da keine vorherige Absprache mit den Erben notwendig ist, können die Entscheidungen im Testament möglicherweise zu Konflikten führen.

 

  • Ungültigkeit bei Formfehlern: Ein handschriftliches Testament kann leicht ungültig werden, wenn es nicht korrekt aufgesetzt ist.

Nachteile eines Erbvertrags

  • Geringere Flexibilität: Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

 

  • Notarkosten: Da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, fallen Gebühren an.

Testament oder Erbvertrag – was passt zu Ihnen?

Die Entscheidung für ein Testament oder einen Erbvertrag hängt maßgeblich davon ab, wie komplex der Nachlass ist und wie verbindlich die Nachlassregelung gestaltet sein soll. Für einfachere Vermögen und eine flexible Regelung bietet sich meist das Testament an. Der Erbvertrag hingegen ist für komplexere Nachlässe und bei dem Wunsch nach langfristiger Verbindlichkeit oft die bessere Wahl.

 

Schauen Sie dazu auch folgendes Video für eine weitere Vertiefung einzelner Punkte - gerne können Sie Ihre Fragen auch in den Kommentaren stellen.

Einseitige Vereinbarung: Rechtsgeschäft, das nur durch die Erklärung einer Person wirksam wird.

Zweiseitige Vereinbarung: Vertrag, der nur mit Zustimmung beider Parteien wirksam ist.

Formfehler: Dazu auch den Blogbeitrag Checkliste für ein sicheres Testament lesen.

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Zwei Personen sitzen an einem Tisch und führen ein Beratungsgespräch. Im Vordergrund liegt ein aufgeschlagener Vertrag oder ein juristisches Dokument. Eine der Personen trägt einen dunklen Anzug und hält einen Kugelschreiber in der Hand, als wolle sie etwas erklären oder zeigen. Die andere Person hat die Hände gefaltet. Links am Bildrand ist eine goldene Justitia-Waage sichtbar – Symbol für Recht und Gerechtigkeit.

Checkliste für ein sicheres Testament – Schritt für Schritt zum letzten Willen

Eine Frau mit blondem Bob sitzt an einem runden Holztisch und betrachtet einen großen Stammbaum oder einen genealogischen Plan. Vor ihr liegen ein weißer Laptop, mehrere geöffnete Fotoalben mit alten Schwarz-Weiß-Bildern sowie ein aufgeschlagenes Buch. Die Szene wirkt ruhig und konzentriert – als würde sie Familienforschung oder Ahnenrecherche betreiben.

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Junges Paar sitzt gemeinsam auf einem Sofa in einem hellen Wohnzimmer und blickt konzentriert auf den Bildschirm eines Laptops. Die Frau hält einen Stift nachdenklich an die Lippen und hat ein Dokument in der Hand, während der Mann die Tastatur bedient. Im Hintergrund sind moderne Einrichtung und Tageslicht zu sehen. Die Szene vermittelt gemeinsames Planen oder Recherchieren, möglicherweise zu finanziellen oder organisatorischen Themen.

Warum ein passendes Testament in der Ehe unverzichtbar ist

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