top of page
Junges Paar sitzt gemeinsam auf einem Sofa in einem hellen Wohnzimmer und blickt konzentriert auf den Bildschirm eines Laptops. Die Frau hält einen Stift nachdenklich an die Lippen und hat ein Dokument in der Hand, während der Mann die Tastatur bedient. Im Hintergrund sind moderne Einrichtung und Tageslicht zu sehen. Die Szene vermittelt gemeinsames Planen oder Recherchieren, möglicherweise zu finanziellen oder organisatorischen Themen.

Viele Ehepaare gehen davon aus, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt – doch das stimmt so nicht. Ohne ein spezielles Testament tritt oft die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die zu unerwarteten Folgen führen kann, besonders wenn keine Kinder vorhanden sind. Ein klug aufgesetztes Testament ist daher nicht nur für Erbfälle wichtig, sondern bewahrt den überlebenden Partner auch vor möglichen finanziellen Schwierigkeiten. In diesem Artikel erfahren Sie, warum ein Testament in der Ehe so wichtig ist und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Warum ein Testament für Ehepaare unerlässlich ist

Wenn verheiratete Paare kein Testament errichten, greift das gesetzliche Erbrecht. Ist das Ehepaar kinderlos, erbt der verbliebene Partner das Vermögen nicht allein, sondern muss es mit den nächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Geschwistern oder deren Kindern, teilen.

Beispiel
Ein Ehepaar ohne Kinder hat ein wertvolles Haus, das sie gemeinsam besitzen. Stirbt einer der beiden, erhält der überlebende Partner ohne Testament nicht das gesamte Haus. Stattdessen erben die Geschwister oder deren Nachkommen einen Anteil, und der überlebende Ehepartner müsste diese auszahlen. Wenn keine Rücklagen vorhanden sind und die Bank ein Darlehen verweigert, bleibt oft nur der Verkauf des Hauses.

Gemeinschaftliches Testament: Vorsicht Bindungswirkun

Viele Ehepaare errichten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei gibt es jedoch eine wichtige Regel: Ein solches Testament entfaltet eine sogenannte „Bindungswirkung“. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstverstorbenen kein neues Testament mehr errichten kann, um beispielsweise auf geänderte Lebensumstände einzugehen.

Ein Weg, dieser Bindungswirkung entgegenzuwirken, ist eine spezielle Klausel im Testament, die dem überlebenden Ehepartner ausdrücklich erlaubt, den Nachlass später neu zu regeln.

Tipps zur Testamentserstellung für Ehepaare

1

Rechtzeitige Vorsorge treffen
Ein rechtzeitig errichtetes Testament verhindert, dass gesetzliche Erben wie Geschwister oder entfernte Verwandte erben, falls keine Kinder vorhanden sind. So sichern Sie den überlebenden Partner ab.

2

Gemeinschaftliches Testament mit Flexibilität
Ein gemeinschaftliches Testament ist sinnvoll, wenn Sie sich gegenseitig absichern möchten. Denken Sie jedoch daran, eine Klausel einzufügen, die dem Überlebenden erlaubt, bei Bedarf neu zu testieren.

3

Absicherung für Kinder
Haben Sie Kinder, bedenken Sie, dass diese im Erbfall ihren Pflichtteil einfordern könnten. Das könnte den überlebenden Partner finanziell stark belasten und ihn eventuell sogar zwingen, das Familienheim zu verkaufen. Ein Testament kann helfen, Regelungen zu treffen, die das verhindern.

4

Professionelle Beratung
Da Erbrecht kompliziert sein kann und kleine Fehler große Auswirkungen haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament rechtssicher ist und Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt werden.

Ein Testament schützt den überlebenden Partner und Ihre gemeinsamen Werte

Ein klug und professionell verfasstes Testament kann einen großen Unterschied machen und Ihrem überlebenden Ehepartner in einem ohnehin schwierigen Moment viel zusätzlichen Stress ersparen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Ihre gemeinsame Zukunft und die Absicherung des Partners bestmöglich vorsorgen – ein Testament ist dafür das beste Mittel.

Gesetzliche Erbfolge: Wenn es kein Testament / Erbvertrag gibt, regelt das Gesetz, wer erbt. Zuerst erben die Kinder (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung), danach Großeltern und deren Nachkommen (3. Ordnung). Der Ehepartner erbt zusätzlich – je nach Verwandtschaftsgrad und Güterstand.

Alleinerbe: Eine Person, die den gesamten Nachlass allein erbt und damit auch alle Rechte und Pflichten übernimmt.

Pflichtteil:  Gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger (z. B. Kinder, Ehepartner), selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Nahaufnahme eines schwarzen Füllfederhalters, der auf einem offiziellen Dokument mit roter Fadenbindung liegt. Im Hintergrund unscharf ein Holzstempel und eine Richterklammer.

Die häufigsten Fehler beim Verfassen eines Testaments und wie Sie diese vermeiden

Frau mit blondem Bob sitzt an einem runden Holztisch und arbeitet mit einem Stammbaum-Dokument. Vor ihr liegen ein weißer Laptop und mehrere geöffnete Fotoalben.

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Nahaufnahme eines Händedrucks zwischen zwei Personen in Businesskleidung vor einem modernen Bürogebäude mit Glasfassade. Die Geste symbolisiert Einigung, Partnerschaft oder Vertragsabschluss.

Testament vs. Erbvertrag

bottom of page