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Sechs Personen stehen auf einem Treppenabsatz in einem modernen Bürogebäude. Im Vordergrund unterhalten sich eine Frau mit kurzen blonden Haaren und ein Mann mit Brille. Im Hintergrund stehen zwei weitere Paare in angeregten Gesprächen. Sonnenlicht fällt durch ein großes Fenster und beleuchtet die Szene.

Wenn ein Mensch ohne Testament verstirbt, greift in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Klingt zunächst ganz einfach: Die Kinder erben, oder – wenn keine da sind – die Eltern oder Geschwister. Doch in der Realität kann genau diese scheinbar einfache Regelung zu einer extrem komplexen Angelegenheit werden. Besonders dann, wenn man sich in den hinteren Reihen des Stammbaums bewegt.

In einem aktuellen Fall aus meiner Arbeit als Erbenermittler und Testamentsvollstrecker wurde es besonders deutlich: Es mussten zwei Erbscheine für insgesamt 41 Personen ausgestellt werden. Die Erbengemeinschaft bestand auf der sogenannten Mutterseite aus 18 Personen, auf der Vaterseite aus 23. Doch wie kommt es überhaupt zu so vielen Erben?

Das Erbrecht denkt in Stämmen – nicht in Einzelpersonen

Das deutsche Erbrecht ist nach Ordnungen und sogenannten Erbstämmen aufgebaut. Die erste Ordnung umfasst die eigenen Kinder und Enkel. Gibt es hier niemanden mehr, geht es weiter mit der zweiten Ordnung (Eltern und deren Nachkommen), dann mit der dritten Ordnung (Großeltern und deren Nachkommen) – und so weiter.

Wichtig dabei: Das Erbrecht „vererbt“ ganze Linien weiter, selbst wenn bestimmte Personen bereits verstorben sind. Hat zum Beispiel der Vater des Erblassers acht Geschwister, dann entstehen acht Erbstämme. Lebt nur noch ein Geschwisterkind, bekommt dieses ein Achtel. Die Anteile der bereits verstorbenen Geschwister gehen dann an deren Kinder und Kindeskinder weiter – und genau das kann zu einer enormen Anzahl an Miterben führen.

Wenn 41 Personen einen Erbschein brauchen

Erbenermittlung endet jedoch nicht an Landesgrenzen. Oft führt uns die Spur in Länder wie die USA, Kanada, Australien oder andere entfernte Regionen. In diesen Fällen helfen uns moderne Technologien und soziale Netzwerke wie Facebook oder LinkedIn, Erben ausfindig zu machen. Doch digitale Recherchen reichen nicht immer aus. Unsere Mitarbeiter reisen regelmäßig zu Auslandsvertretungen und Notaren, um Erben bei der Anerkennung ihrer Ansprüche zu unterstützen und wichtige Dokumente zu sichern.

 

Ein Beispiel, das wir in Bad Ems teilten, ist ein Fall in Indien, bei dem unsere Mitarbeiterin eine Erbengemeinschaft von rund 30 Personen begleitet hat, die Anspruch auf ein Vermögen von etwa zwei Millionen Euro hatten. Solche internationalen Erbenermittlungen sind nicht nur komplex, sondern bieten auch interessante Einblicke in die unterschiedlichsten kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was ist ein Erbschein – und wozu braucht man ihn?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer Erbe ist – und in welcher Höhe (also zu welchem Anteil). Ohne Erbschein kann man als Erbe nicht auf Konten zugreifen, keine Immobilien verkaufen und sich oft nicht einmal gegenüber Behörden legitimieren.

Je mehr Erben beteiligt sind, desto komplizierter wird es: Die korrekte Erbquote muss für jede einzelne Personberechnet werden – selbst wenn sie nur 1/64 oder 3/256 des Nachlasses erbt.

Warum Sie bei der Erbfolge auf professionelle Unterstützung setzen sollten

Solche Fälle zeigen deutlich: Auch wenn sich das Erbrecht logisch anhört, kann es in der Praxis sehr verworren und fehleranfällig sein. Bereits kleine Fehler in der Stammbaum-Recherche oder bei der Quotenberechnung können zu Streit, Verzögerungen und kostspieligen Fehlern führen.

Ein erfahrener Erbenermittler oder Testamentsvollstrecker sorgt nicht nur für die vollständige und korrekte Ermittlung aller Erben, sondern auch dafür, dass alle rechtlichen Schritte professionell begleitet werden – etwa bei der Erbscheinbeantragung, der Kommunikation mit dem Nachlassgericht oder der Auflösung des Nachlasses.

Erbrecht: Das Erbrecht regelt, wer was von einer verstorbenen Person bekommt – entweder per Gesetz oder durch ein Testament.

Miterben: Miterben sind mehrere Personen, die gemeinsam einen Nachlass erben und sich das Erbe teilen müssen.

Erbquote: Die Erbquote ist der Anteil, den ein einzelner Erbe am gesamten Nachlass bekommt – z. B. 1/2, 1/8 oder 3/256. Sie wird danach berechnet, wie viele Personen in welchem Erbstamm erben und ob sie direkt oder als Nachkommen erben.

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